Grundstücke und Konzeptverfahren

Das Netzwerk Berliner MHS-Initiativen hat sich gegründet, um solidarisch oder sogar gemeinsam Konzepte für Konzeptverfahren zu entwickeln. Aktuell bereiten wir uns auf die Verfahren für folgende Grundstücke vor:

  • Brückenstraße 20, Treptow-Köpenick
  • Radenzer Straße gegenüber Nr. 50-54, Treptow-Köpenick
  • Heidekampweg 51, Treptow-Köpenick
  • Sophienstraße 34, Lichtenberg
  • Skalitzer Str. 40, Kreuzberg
  • Schumacher Quartier, Tegel

Außerdem sind einige Gruppen von uns im GeWiSel auf dem Dragoner Areal aktiv.

Wenn Ihr ebenfalls Interesse an den Konzeptverfahren für eines der oben genannten Grundstücke habt, meldet euch gern bei uns. Viele Gruppen haben noch Platz für weitere Interessent*innen.

Forderungen für einen vielfältigeren Wohnungsmarkt

Wir Berliner Hausprojektinitiativen des Mietshäuser Syndikats (MHS) unterstützen den Ansatz des Berliner Senats und vieler Bezirke, der aktuellen Wohnungsnot und Mietenkrise mit einer Doppelstrategie zu begegnen.

Neubau sowie Stabilisierung der Sozialräume und Kieze sind notwendige Maßnahmen für den Erhalt und die Weiterentwicklung einer sozialen Stadt. Wesentlich für die Stabilität der Kieze ist unter anderem eine möglichst große Vielfalt an Wohnungsmarktakteur*innen.

Neben dem Ausbau des kommunalen Bestands erachten wir die besondere Förderung und Unterstützung gemeinwohlorientierter Organisationen als dringend erforderlich. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist es insbesondere den MHS-Initiativen nicht mehr möglich, Neubauprojekte in Berlin zu verwirklichen.Damit MHS-Projekte Teil der stabilisierenden Vielfalt auf dem Berliner Wohnungsmarkt sein können, müssen die folgenden zehn Forderungen erfüllt sein:

  1. MHS-Initiativen müssen klassischen Genossenschaften beim Zugriff auf Flächen und Fördermittel gleichgestellt sein.
  2. Jegliche Vergabeverfahren müssen den dauerhaften Erhalt von Mietwohnungen bzw. eine Mietpreisbindung und die Vermeidung von Individualeigentum zum Ziel haben.
  3. Der Erbpachtzins muss residual (d.h. ausgehend von der gewünschten Miete) festgelegt statt am Bodenrichtwert orientiert werden.
  4. Geförderte Wohnungen (mit Wohnberechtigungsschein) müssen mit zinslosen Darlehen in Höhe der tatsächlichen Baukosten gefördert werden.
  5. Anfallende Kosten in der Bewerbungs- oder Wettbewerbsphase von Vergabeverfahren müssen vermieden, niedrig gedeckelt oder bezuschusst werden.
  6. Konzeptverfahren müssen als dialogisch geführte Anhandgabeverfahren durchgeführt werden.
  7. Konzeptverfahren müssen nach rein inhaltlichen Kriterien gestaltet werden, frei von finanziellem Wettbewerb.
  8. Risiken (bspw. Altlasten) müssen in der Erbpachtvergabe von den Vergebenden getragen werden.
  9. Vor der Vergabe muss Planungssicherheit bestehen und Kosten für die Herstellung der Bebaubarkeit müssen von den Vergebenden getragen werden.
  10. Zum Erreichen eines sozial vertretbaren Mietpreises muss die Förderlandschaft insgesamt verbessert werden.

Auf der Seite “Unsere Forderungen” werden die Forderungen genauer erklärt.
Die Forderungen und ihre Erläuterungen können außerdem hier als PDF vom Blog des Linse-Hausprojekts heruntergeladen werden.